Die große Corona-Abrechnung: Wer hat euch das Recht gegeben, so mit uns umzugehen?
Ein Mensch liegt im Sterben. Seine Familie will zu ihm. Sie will seine Hand halten, vielleicht noch einmal seinen Namen sagen. Und vor der Tür steht jemand, der den Angehörigen erklären muss, dass sie nicht rein dürfen. Der Mensch im Bett hat keine Zeit mehr. Die Vorschrift schon.

Es gab alte Menschen, die ohne ihre Angehörigen starben, weil Besuche untersagt oder so stark eingeschränkt waren, dass ein Abschied nicht mehr zustande kam. Die Familie kann diesen Besuch bis heute nicht nachholen. Das ist der Punkt, an dem mir das Wort „Maßnahme“ im Hals stecken bleibt. GKV-Spitzenverband zu den Besuchs- und Kontaktverboten
Zum Sterben bitte ohne Besuch
Was ging in den Köpfen derer vor, die Besuchsverbote aufrechterhielten? Haben sie sich gefragt, was eine Woche ohne vertrautes Gesicht für einen Menschen mit Demenz bedeutet? Was ein letzter Besuch für jemanden bedeutet, der keine nächste Woche mehr hat? Und wo waren die Möglichkeiten für einen geschützten Besuch, wenn absehbar war, dass die Zeit abläuft?
Als im Bundestag 2024 gefragt wurde, wie viele Menschen in deutschen Krankenhäusern während der Lockdowns ohne angemessenen Abschied starben, konnte die Bundesregierung dazu keine Zahl nennen. Für Kontakte gab es Obergrenzen bis ins Detail. Wie viele Menschen sich am Ende nicht verabschieden konnten, konnte die Bundesregierung Jahre später nicht beziffern. Antwort der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 20/11501
Frohes Fest. Haben Sie Ihre Gäste durchgezählt?
Weihnachten 2020 durften viele Familien nicht mehr in ihrer gewohnten Runde feiern. Bund und Länder einigten sich am 13. Dezember darauf, dass die Länder für den 24. bis 26. Dezember Ausnahmen zulassen konnten. Dann durften bis zu vier Personen aus dem engsten Familienkreis zusätzlich zum eigenen Haushalt kommen. Kinder bis 14 wurden dabei nicht mitgezählt. Frohes Fest. Jetzt zähl noch mal durch, ob deine Schwester mit ihrem Mann an den Tisch darf. Bund-Länder-Beschluss vom 13. Dezember 2020
Und in der Region Hannover kam 2021 die nächtliche Ausgangssperre. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg setzte sie im April vorläufig außer Vollzug. Es hielt die Maßnahme weder für erforderlich noch für angemessen und verwies auf mildere Mittel. Genau da fängt für mich die Gängelei an. Eine Behörde greift zum Verbot für alle, bevor sie überzeugend begründet hat, warum es weniger einschneidend nicht geht. Was hatte die Region eigentlich erwartet? Dass der Nachweis der Verhältnismäßigkeit erst fällig wird, wenn jemand klagt? OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. April 2021, zusammengefasst von der Leibniz Universität Hannover
In Bayern ging es noch weiter. Die Ausgangsbeschränkung in der Fassung vom 31. März 2020 erfasste auch das bloße Verweilen im Freien, selbst allein. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte 2022, dass die Regelung unverhältnismäßig war. Wer sich allein auf eine Bank setzt, muss dem Staat erklären, warum er draußen ist. Der Staat wiederum brauchte bis zu einer gerichtlichen Entscheidung, um sich sagen zu lassen, dass ihm dafür die Rechtfertigung fehlte. Bundesverwaltungsgericht, 3 CN 2.21
Europas Top 10 der bescheuertsten Corona-Maßnahmen
Zehn Vorschriften aus zehn Ländern. Wer dabei an Kabarett denkt, möge auf die Quellen klicken. Die haben das ernst gemeint.
Platz 10. Irland, März 2020. Bewegung im Zwei-Kilometer-Kreis. Kurze individuelle Bewegung war eine Ausnahme von der Ausgangsbeschränkung, begrenzt auf zwei Kilometer rund ums eigene Zuhause. Wer ohnehin schon am Feldrand wohnte, hatte Glück. Wer für eine leere Strecke erst durchs Viertel musste, hatte Pech. Irische Regierung, 27. März 2020
Platz 9. Portugal, Januar 2021. Am Wochenende ist an der Gemeindegrenze Schluss. Die Regierung untersagte grundsätzlich Fahrten zwischen Gemeinden am Wochenende. Dieselbe Strecke wurde damit zur Frage des Kalenders und der Verwaltungsgrenze. Portugiesische Regierung, 19. Januar 2021
Platz 8. England, Dezember 2020. Das Bier braucht eine Hauptmahlzeit. In Gebieten der Stufe 2 durften Pubs Alkohol zum Verzehr vor Ort grundsätzlich nur im Rahmen einer Tischmahlzeit servieren, die etwa einem Frühstück oder einer Hauptmahlzeit entsprach. Damit wurde die Frage, was auf dem Teller liegt, Teil des Infektionsschutzrechts. Englische Verordnung, Schedule 2
Platz 7. Niederlande, Januar 2021. Der Hund hatte eine Ausnahme. Während der landesweiten Ausgangssperre durfte man allein mit einem angeleinten Hund raus. Im Februar verlangte ein Gericht zunächst die Aufhebung der Sperre. Das Berufungsgericht hielt ihre Einführung auf der damaligen Rechtsgrundlage für zulässig. Die Ausnahme für den Hund blieb ein bemerkenswerter Blick darauf, wie kleinteilig der Staat den nächtlichen Gang vor die Tür regelte. Niederländische Verordnung · Berufungsgericht Den Haag
Platz 6. Frankreich, Frühjahr 2020. Eine Stunde und einen Kilometer. Für individuelle Bewegung und bestimmte Spaziergänge galten eine Stunde täglich und ein Kilometer Radius. Wer rausging, musste einen Nachweis über den zulässigen Grund mitführen. Schon vor dem Spaziergang war also Papierkram angesagt. Französisches Dekret, Art. 3
Platz 5. Griechenland, November 2020. Rausgehen mit SMS-Code. Wer die SMS-Option nutzte, schickte an 13033 einen Zahlencode für den Ausgangsgrund, den Namen und die Adresse. Schriftliche Alternativen gab es ebenfalls. Für Bewegung oder den Gang mit dem Haustier gab es eine eigene Ziffer. Immerhin musste der Hund die SMS nicht selbst schicken. Griechische Regierungsanleitung · Kathimerini zum November-Lockdown
Platz 4. Österreich, November 2021. Wen du sehen darfst, steht in § 3. Die 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ließ das Verlassen der Wohnung grundsätzlich nur für aufgezählte Zwecke zu. Bei privaten Kontakten nannte sie unter anderem Partner außerhalb des eigenen Haushalts, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen, mit denen gewöhnlich mehrmals pro Woche Kontakt bestand. Wer seine Schwester seltener anrief, hatte immerhin das Glück, dass Geschwister ausdrücklich im Gesetzestext standen. Österreichisches Bundesgesetzblatt, § 3
Platz 3. Spanien, April 2020. Kinder durften raus, der Spielplatz blieb tabu. Unter 14-Jährige durften ab dem 26. April begleitet für eine Stunde täglich und im Umkreis von einem Kilometer spazieren. Spielplätze im Freien blieben ausgeschlossen. Wer Kindern nach Wochen drinnen endlich wieder Bewegung erlaubte, schrieb ihnen gleich dazu, wo sie dabei auf keinen Fall spielen durften. Spanisches Gesundheitsministerium, 25. April 2020
Platz 2. Belgien, Weihnachten 2020. Ein enger Kontakt pro Haushalt. Die Regierung erinnerte ausdrücklich daran, dass über Weihnachten grundsätzlich nur ein enger Kontakt pro Haushalt erlaubt war. Für Alleinlebende gab es eine Sonderregel. Wie viele Menschen dir nah sein dürfen, war plötzlich eine Frage für ein Regierungskomitee. Belgisches Regierungskomitee, 18. Dezember 2020
Platz 1. Deutschland, Bayern, Frühjahr 2020. Allein auf der Parkbank? Kein triftiger Grund. Die Fassung vom 31. März erfasste auch das bloße Verweilen allein im Freien. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass die Regelung unverhältnismäßig war. Mein Platz eins, weil man kaum anschaulicher zeigen kann, wie eine Maßnahme über ihr erklärtes Ziel hinausschießt. Wer allein auf einer Bank sitzt, hat bereits Abstand. Bundesverwaltungsgericht, 3 CN 2.21
Der Staat macht dem Zahnarzt die Praxis zu
Ab Mitte März 2022 verlangte § 20a des Infektionsschutzgesetzes von Menschen in bestimmten Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen einen Nachweis über Impfung, Genesung oder eine medizinische Kontraindikation. Bei bereits Beschäftigten konnte das Gesundheitsamt nach dem vorgesehenen Verfahren ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot verhängen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung im April 2022 zurück. Der Schutz besonders gefährdeter Menschen gab für das Gericht den Ausschlag. Bundesverfassungsgericht zur Nachweispflicht
Was das praktisch hieß, steht in einem Beschluss aus Osnabrück. Einem ungeimpften Zahnarzt untersagte die Behörde 2022 die Tätigkeit in seiner eigenen Praxis. Sein Eilantrag blieb erfolglos. Auch eine ungeimpfte Beschäftigte einer Zahnarztpraxis in Rheinland-Pfalz scheiterte im Eilverfahren gegen ihr Betretungsverbot. Da ging es um Einkommen, berufliche Existenz und den ganz realen Druck, den geforderten Nachweis zu erbringen. Wie oft griffen Behörden zu solchen Verboten? Welche milderen Mittel prüften sie tatsächlich? Mich interessiert auch, wer damals geprüft hat, was ein solches Verbot für die Versorgung vor Ort bedeutet. Ein Bescheid ist schnell geschrieben. Ein neuer Zahnarzt steht davon noch lange nicht in der Tür. VG Osnabrück, 3 B 104/22 · OVG Rheinland-Pfalz zum Praxisbetretungsverbot
Wer als Arzt selbst keinen Nachweis vorlegte, war in einer anderen Lage als ein Arzt, der seinen Patienten keine Corona-Impfung anbot. Für das bloße Nichtanbieten gab es nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums keine gesetzliche Pflicht und keine Sanktion. Druck gab es an einer anderen Stelle. Die sächsische Ärztekammer warnte 2021, dass ein Arzt ein erhebliches Haftungsrisiko eingehe, wenn er einem Patienten trotz passender Indikation und Impfempfehlung von der Impfung abrate. Stell dir die Szene vor. Vor dir sitzt ein Patient, der eine ehrliche Einschätzung will. Und im Hinterkopf sitzt die Ärztekammer und erinnert dich an dein Haftungsrisiko. Eine wunderbar entspannte Ausgangslage für ein offenes Gespräch. Bundesgesundheitsministerium zur Therapiefreiheit · Warnung der sächsischen Ärztekammer
Dann gab es Strafverfahren wegen Attesten. Robert F. Kennedy Jr. sprach 2026 von mehr als tausend verfolgten deutschen Ärzten. Eine belastbare Gesamtzahl für diese Behauptung ist aus den zugänglichen Quellen nicht ersichtlich. Ein dokumentierter Fall ging bis zum Bundesgerichtshof. Ein Arzt hatte in 57 Fällen Maskenbefreiungsatteste ausgestellt, ohne die Angaben der Betroffenen durch eine Untersuchung zu überprüfen. Der BGH sah den Schuldspruch wegen unrichtiger Gesundheitszeugnisse durch die Feststellungen getragen. Wer solche Verfahren aufarbeiten will, muss die Akten lesen und benennen, worin der Vorwurf jeweils bestand. BMJ zur Kontroverse · BGH, 5 StR 335/25
Für die Pflege gab es Beifall. Jetzt geht es ums Geld.
Im Frühjahr 2020 wurde für Pflegekräfte geklatscht. Auch die Bundesregierung würdigte später ausdrücklich die Arbeit der Rettungskräfte. Für Teile der Pflege gab es Corona-Prämien. Und jetzt kündigt die Medizinische Hochschule Hannover zum 31. Januar 2027 die Vereinbarung, die für rund 2.200 Beschäftigte Mindestbesetzungen und Ausgleich bei Überlastung regelt. Die Klinik will neu verhandeln und verweist auf die geänderte Finanzierung, Probleme bei der Umsetzung und mehr als 20 Millionen Euro zusätzlichen Aufwand allein 2025. Die Kündigung betrifft die Vereinbarung. Versuch mal, eine unterbesetzte Nachtschicht mit dem Applaus von 2020 zu besetzen. Viel Erfolg. Universität Bremen zum Applaus für die Pflege · Bundestagsdrucksache zum Rettungsdienst · Medizinische Hochschule Hannover
Die viel zitierte Zahl von bis zu 47.000 Stellen stammt aus einem Rechenmodell zum damaligen Spargesetzentwurf. Sie beschreibt, wie viele Vollzeitstellen rechnerisch wegfallen müssten, wenn Krankenhäuser die erwarteten Mindereinnahmen über Personalkosten auffingen. Konkrete Entlassungsbeschlüsse ergeben sich daraus nicht. Der Druck ist trotzdem real. In einer Oktoberbefragung des Deutschen Krankenhausinstituts erwarteten drei Viertel der Kliniken eine sehr starke finanzielle Belastung durch die geplante Absenkung des Rechnungszuschlags. Und für die Notfallversorgung erwartet die Bundesregierung selbst, dass sich die Personalsituation verschärft. Beim nächsten Notruf kannst du dir vom Applaus von damals jedenfalls keinen zweiten Rettungswagen backen. Szenario zum Stellenabbau · DKI-Befragung · Bundestag zur Personalsituation im Rettungsdienst
Die Gesichter waren öffentlich. Die Honorare landeten in der Geheimschutzstelle.
Eckart von Hirschhausen, Howard Carpendale und Uschi Glas erhielten laut Bundesregierung Geld für ihre Mitwirkung an den Corona-Informationsmaßnahmen. Die Vergütungen liefen über eine vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Agentur und wurden aus dem Bundeshaushalt finanziert. Die Bundesregierung stufte die einzelnen Beträge als „VS – Vertraulich“ ein. Begründung: Die drei hatten einer Veröffentlichung nicht zugestimmt. Für Hirschhausens Mitarbeit am Impfbuch für alle bestätigt die Antwort ebenfalls ein Honorar über die Agentur. Bundestagsdrucksache 20/7137
Beim „Impf-O-Mat“ in Baden-Württemberg lässt sich sogar nachlesen, wer die Inhalte freigab. Hirschhausens Produktionsagentur recherchierte, das Sozialministerium gab frei. Die Politik hat den Wiedererkennungswert bekannter Gesichter bewusst eingesetzt. Dann soll sie bei jedem bezahlten Auftritt auch offenlegen, wer ihn beauftragt hat, was bezahlt wurde und wie das fürs Publikum kenntlich war. Den Star sollte jeder sehen. Was er gekostet hat, darf man in der Geheimschutzstelle nachlesen, sofern man überhaupt rein darf. Mitbezahlen durfte das Publikum selbstverständlich ohne Sicherheitsüberprüfung. Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 17/2451
Und die Geschichte, Prominente hätten reihenweise Placebos bekommen? Dafür fehlt ein belastbarer Nachweis. In Spanien gab es allerdings die „Operación Jenner“. Die Polizei ermittelte wegen eines mutmaßlichen Netzwerks, das ungeimpfte Personen gegen Geld ins Impfregister eingetragen haben soll. Im Februar 2022 berichtete El País von rund 2.200 Personen, gegen die ermittelt wurde, darunter mutmaßliche Kunden aus Sport und Unterhaltung. Der Vorwurf lautete Registerbetrug. In Schortens wiederum verurteilte das Landgericht Oldenburg eine ehemalige Krankenschwester wegen sechs Fällen, in denen sie nach Überzeugung des Gerichts Kochsalzlösung und Impfstoffreste verwendet hatte. Zwei konkrete Vorgänge, die man beim Namen nennen kann. Für eine organisierte Placebo-Vergabe an prominente Werbegesichter liefern sie keinen Beleg. Operación Jenner · Gerichtsbericht zum Impfzentrum Schortens
In Brüssel gab es Schwarz auf Weiß. Vor allem Schwarz.
2024 hob das Gericht der Europäischen Union Entscheidungen der Kommission teilweise auf, mit denen sie den Zugang zu den Impfstoffverträgen beschränkt hatte. Im Streit ging es unter anderem um Entschädigungsklauseln für die Hersteller und um Erklärungen der Verhandler zu möglichen Interessenkonflikten. Die Kommission legte Rechtsmittel ein. Im Juni 2026 empfahl Generalanwalt Athanasios Rantos, diese zurückzuweisen. Er sah ein konkretes öffentliches Interesse daran, nachvollziehen zu können, wie die Verträge ausgehandelt wurden. Seine Schlussanträge sind eine Empfehlung an den Gerichtshof. Schlussanträge in den Verfahren C‑631/24 P und C‑632/24 P
Bei den Entschädigungsklauseln geht es um eine Frage, die jeder versteht, der schon einmal einen Vertrag unterschrieben hat. Wer bezahlt am Ende? Unter bestimmten Voraussetzungen konnten Mitgliedstaaten Kosten übernehmen, die Herstellern im Zusammenhang mit ihrer Haftung entstehen. Die gesetzliche Produkthaftung bestand dabei weiter. Genau deshalb interessiert mich das Kleingedruckte. Es entscheidet, wann ein Hersteller zwar haftet, die Rechnung aber am Ende bei der öffentlichen Hand landet. Ausgerechnet diese Passagen waren der Kommission ein Rechtsmittel wert. Schlussanträge zu den Entschädigungsklauseln
Und dann die SMS zwischen Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla. Die New York Times wollte Zugang zu den Nachrichten. Die Kommission erklärte, sie habe die angeforderten Dokumente nicht. Im Mai 2025 hob das EU-Gericht die Ablehnung auf, weil die Kommission keine plausible Erklärung dafür geliefert hatte, warum sie die Nachrichten nicht besaß oder weshalb sie nicht auffindbar waren. Man muss über den Inhalt der Nachrichten gar nicht spekulieren. Schon der dokumentierte Umgang mit der Anfrage ist eine Zumutung. Wofür haben wir Regeln über den Zugang zu Dokumenten, wenn die Spitze der Kommission vor Gericht erst erklären muss, wo ihre dienstliche Kommunikation geblieben ist? EU-Gericht zum Urteil T‑36/23
Bei der Maskenbeschaffung hat der Bundestag einen ähnlichen Streit um öffentliche Rechenschaft geführt. Ein vom Gesundheitsministerium in Auftrag gegebener Bericht von Margaretha Sudhof kritisierte das Vorgehen bei der Beschaffung unter Jens Spahn scharf. Der Bericht war zum Zeitpunkt der Bundestagsdebatte im Juni 2025 als Verschlusssache eingestuft. Die Opposition warf Spahn vor, Steuergeld verschwendet zu haben. Wer große Summen in einer Ausnahmesituation ausgibt, schuldet hinterher eine besonders genaue öffentliche Abrechnung. Bundestagsdebatte zur Maskenbeschaffung
In der Schweiz musste ebenfalls ein Gericht ran. Das Bundesverwaltungsgericht gab im Februar 2026 drei Beschwerden statt und gewährte Einsicht in Impfstoffverträge mit Moderna und Novavax im jeweils beantragten Umfang. Im Streit standen unter anderem Preis-, Liefer- und Haftungsregelungen. In den USA nahm der Haftungsschutz eine andere Form an. Die Ende 2024 veröffentlichte Verlängerung der PREP-Act-Erklärung sieht für erfasste COVID-Gegenmaßnahmen Schutz bis Ende 2029 vor. Für erfasste Impfschäden verweist der Wissenschaftliche Dienst des US-Kongresses auf das staatliche Entschädigungsprogramm CICP. Wer beim Wort Haftung mitreden will, muss wissen, unter welchen Bedingungen die Hersteller geschützt sind und welche Ansprüche den Betroffenen praktisch bleiben. Schweizer Bundesverwaltungsgericht · US Federal Register · Congressional Research Service
Für die Zulassung hatte man es eilig. Wie eilig war es mit den Antworten?
Die ersten mRNA-Impfstoffe erhielten in der EU eine bedingte Zulassung. Dabei darf das Datendossier weniger vollständig sein als bei einer regulären Zulassung, wenn die vorhandenen Daten nach Bewertung der Behörde ausreichen und der Hersteller zusätzliche Daten nachreichen muss. 2022 empfahl die EMA die Umwandlung in reguläre Zulassungen. Dazwischen berichtete das BMJ über Vorwürfe zu Datenqualität und Studienabläufen beim Dienstleister Ventavia, der an einem Teil der Pfizer-Studie beteiligt war. Die Behörden konnten erklären, warum sie bei der Zulassung aufs Tempo drückten. Dann sollen sie genauso genau erklären, wer die Vorwürfe überprüft hat, welche Unterlagen geprüft wurden und was dabei herauskam. EMA zum Zulassungsverfahren · EMA zur Umwandlung · BMJ zu Ventavia
Der nächste Impftermin steht. Der Termin für die Aufarbeitung fehlt.
Auch 2026 geht es weiter. Seit Juli empfiehlt die STIKO die jährliche Corona-Auffrischung als Standard ab 75 Jahren. Dazu kommen bestimmte Risikogruppen, darunter Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Die Altersgrenze für die Standardempfehlung wurde von 60 auf 75 angehoben. Der Termin für die nächste Runde steht also. Wer erklärt den Betroffenen, wann sie endlich einen Bescheid oder Hilfe bekommen? Aktualisierte STIKO-Empfehlung, Juli 2026
Schwere Nebenwirkungen gehören in diese Debatte. Bei AstraZenecas Vaxzevria erkannte die europäische Arzneimittelbehörde Blutgerinnsel in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen als sehr seltene Nebenwirkung an. Bei den mRNA-Impfstoffen von Pfizer/BioNTech und Moderna gibt es Warnhinweise zu Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen. Die US-Arzneimittelbehörde aktualisierte sie 2025 und verwies auf auffällige Herz-MRT-Befunde, die bei einem Teil der untersuchten Patienten noch Monate später vorlagen. Was diese Befunde langfristig bedeuten, blieb offen. EMA zu Vaxzevria · FDA zu den aktualisierten Warnhinweisen
Auch beim deutschen Sicherheitsmonitoring gibt es eine offene Rechnung. Mit der App SafeVac 2.0 sammelte das Paul-Ehrlich-Institut Meldungen von Geimpften. Im März 2026 erklärte die Bundesregierung dem Bundestag, die Auswertung dauere an und ein Veröffentlichungsdatum stehe noch nicht fest. Es gab Zwischenauswertungen. Laut Bundesregierung flossen die Daten auch in die laufende Sicherheitsüberwachung ein. Die Gesamtauswertung konnte die Öffentlichkeit zum Zeitpunkt der Antwort aber weiterhin nicht prüfen. Für den nächsten Impftermin lässt sich erstaunlich zuverlässig eine Jahreszeit nennen. Bei der vollständigen SafeVac-Auswertung reichte es im März 2026 für „in Vorbereitung“. Bundestagsdrucksache 21/5103, Antworten 1 bis 3 und 6 bis 10
Zur Dokumentation gehört auch eine Auskunft des PEI an den Journalisten Bastian Barucker. Für den Zeitraum vom 20. Februar 2020 bis 19. Juni 2023 lagen laut Institut keine schriftlichen Protokolle zu den erfragten Sitzungen des Fachgebiets Pharmakovigilanz vor. Das Institut begründete den Verzicht mit der hohen Arbeitsbelastung während der Pandemie. Ausgerechnet die Sitzungen aus der Zeit, über die man heute am meisten wissen will, hat man sich schriftlich gespart. Beim RKI gelangten Krisenstabsprotokolle zunächst nach einem Informationszugangsverfahren mit Schwärzungen an die Öffentlichkeit. Die berühmte geschwärzte Stelle vom März 2020 erklärte das RKI später damit, dass dort ein eigener Mitarbeiter gemeint war. Die Frage bleibt, warum die Öffentlichkeit bei Entscheidungen mit so tiefen Folgen überhaupt erst um Zugang kämpfen musste. PEI-Auskunft an Bastian Barucker · RKI-Stellungnahme
Intern meldete der Dienstleister Überlastung. Öffentlich beruhigte die CDC.
Am 15. Januar 2021 warnte General Dynamics Information Technology die US-Gesundheitsbehörde CDC. Die eingehenden COVID-Impfmeldungen hätten das kalkulierte Maximum von 1.000 pro Tag deutlich überschritten. Der mit der Verarbeitung beauftragte Dienstleister schrieb, er könne Fristen für Datenverarbeitung und Anfragen nicht mehr einhalten. Am 19. Februar veröffentlichte die CDC eine beruhigende erste Sicherheitsbilanz. Darin nannte sie 6.994 VAERS-Meldungen für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis zum 13. Januar 2021 und wertete zusätzlich Daten aus dem Smartphone-Meldesystem v-safe aus. Den konkreten Engpass aus dem Memo erwähnte sie nicht. GDIT-Memo vom 15. Januar 2021 · CDC-Bericht vom 19. Februar 2021
Wer daraus die Zahl verschwiegener Impfschäden errechnen will, vermischt Meldungen mit bestätigten Schäden und teilweise auch unterschiedliche Zeiträume. Die Ausrede liegt damit schon auf dem Tisch: Es waren ja erst einmal Meldungen. Richtig. Genau deshalb hätte man sie bearbeiten und den Rückstand im Bericht offenlegen müssen. Wie viele Meldungen aus dem Berichtszeitraum waren beim Datenabzug noch unbearbeitet? Wurden sie später für denselben Zeitraum nacherfasst und neu ausgewertet? Genau solche Angaben braucht man, um die Aussagekraft eines frühen Sicherheitsberichts beurteilen zu können.
Todesmeldungen bei Kindern und Post-Vac verdienen mehr als Schlagzeilen
In den USA sprach der damalige FDA-Abteilungsleiter Vinay Prasad Ende 2025 intern von mindestens zehn Kindern, die durch die Impfung gestorben seien. Eine später öffentlich gewordene interne FDA-Nachprüfung von 96 gemeldeten pädiatrischen Todesfällen kam zu einer anderen Einstufung. Sie bewertete zwei als wahrscheinlich und fünf als möglicherweise impfbedingt, keinen als eindeutig. Das sind Bewertungen gemeldeter Einzelfälle. Daraus lässt sich weder eine Bevölkerungsrate noch eine vollständige Gesamtzahl ableiten. Ein Bericht der Mehrheitsmitarbeiter eines US-Senatsunterausschusses dokumentierte außerdem einen Streit über die alternative Signalerkennung der FDA-Analystin Ana Szarfman. Ein statistischer Hinweis ist ein Auftrag zur Prüfung. Die Öffentlichkeit sollte erfahren, welcher Hinweis mit welchen Daten verfolgt wurde und was die Prüfung ergeben hat. FDA-Memos und Einordnung · Zwischenbericht der Senatsmehrheit
Bei länger anhaltenden Beschwerden gibt es Forschungsansätze, die eine genauere Untersuchung verdienen. Eine Vorveröffentlichung aus der Yale-LISTEN-Studie verglich 42 Menschen mit länger anhaltenden Beschwerden nach einer Impfung mit 22 gesunden Kontrollpersonen und berichtete Unterschiede bei Immunmarkern und einzelnen Antigenbefunden. Eine kleine Querschnittsstudie kann Ursache und Häufigkeit nicht klären. Ein experimenteller Beitrag in Nature zeigte außerdem, wie ein Enzym in präklinischen Modellen die Impfstoff-mRNA stabilisieren kann. Welche Bedeutung das für länger anhaltende Beschwerden bei Menschen hat, ist eine eigene Frage. Bei DNA-Rückständen hat die EMA inzwischen Unterlagen aus den Zulassungsdossiers veröffentlicht, einschließlich Angaben zu Messungen. Wer dazu eine belastbare Aussage machen will, braucht nachvollziehbare Messmethoden und Daten zur klinischen Bedeutung. Wer mit Beschwerden vor einem Arzt sitzt, braucht Hilfe, auch wenn die Forschung noch an diesen Fragen arbeitet. Yale-Preprint · Nature zu TENT5A · EMA zu den veröffentlichten Zulassungsunterlagen
Einen ungewöhnlichen Befund meldete eine auf Zenodo veröffentlichte Fallbeschreibung. In einer Hautbiopsie aus einem entzündeten Areal bei einem Patienten mit Morbus Grover berichteten die Autoren 1.364 Tage nach der letzten COVID-Impfung über Spike-Proteinsignale und DNA-Sequenzen, die sie dem Impfstoffplasmid zuordneten. In derselben Hautprobe fanden sie laut eigener Abbildung keine nachweisbare Spike-mRNA. Der Fall sagt damit weder, wie häufig solche Befunde sind, noch ob das Material über die gesamte Zeit neu gebildet wurde oder die Beschwerden verursachte. Die im Oktober 2026 veröffentlichte Übersichtsarbeit derselben Forschungsgruppe diskutiert mögliche Übertragungswege zwischen Menschen. Sie liefert keinen direkten Nachweis einer solchen Übertragung. Für den Gewebebefund wäre eine unabhängige Wiederholung mit geeigneten Vergleichsproben der nächste Schritt. Fallbeschreibung, insbesondere Abbildung 6 · Übersichtsarbeit vom Oktober 2026
Auch die deutsche Übersterblichkeit gehört untersucht. Kuhbandner und Reitzner verglichen die Entwicklung zwischen Bundesländern und berichteten einen statistischen Zusammenhang zwischen Impfquote und der Veränderung der Übersterblichkeit in ihrem Modell. Die Analyse arbeitet mit regionalen Daten. Sie kann damit nicht feststellen, wer geimpft war, wer woran starb und ob der Zusammenhang auf individueller Ebene besteht. Verdachtsmeldungen, Abrechnungscodes, anerkannte Impfschäden und Todesursachenstatistiken zählen verschiedene Dinge. Aus ihnen lässt sich keine seriöse Zahl von 60.000 Impftoten oder eine belastbare Spanne von 500 bis 10.000 errechnen. Was fehlt, ist eine nachvollziehbare Untersuchung mit verknüpften Daten, in der Alter, Vorerkrankungen, Infektionen, Impfzeitpunkt und Todesursache berücksichtigt werden. Kuhbandner und Reitzner, Royal Society Open Science
Bei der Kampagne ging es schnell. Beim Antrag bringst du bitte Geduld mit.
Mitte 2025 waren nach einer Abfrage in allen 16 Bundesländern 14.214 Anträge auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens eingegangen. 633 wurden anerkannt. Das waren rund 6,5 Prozent der inhaltlich entschiedenen Anträge. Mehr als 3.700 waren offen. Wer hier auf eine Entscheidung wartet, wartet unter Umständen auch auf Leistungen, die für den Alltag einen erheblichen Unterschied machen. Und das ist der Stand Jahre nach Beginn der Kampagne. Wer gesundheitlich am Limit ist, soll offenbar auch noch die Kraft für einen jahrelangen Papierkrieg mitbringen. Länderabfrage, Stand Mitte 2025
Wie absurd es werden kann, zeigt Großbritannien. Dort kann ein Impfschaden als ursächlich anerkannt sein und die staatliche Einmalzahlung trotzdem ausbleiben. Das britische Programm setzt grundsätzlich eine Beeinträchtigung von mindestens 60 Prozent voraus. Die unabhängige britische Corona-Untersuchung empfahl im April 2026, das System zu reformieren. Stell dir den Bescheid vor. Ja, die Impfung hat Ihnen geschadet. Für unsere Zahlung hat sie Ihnen bloß noch nicht genug geschadet. Anhörung der britischen Corona-Untersuchung · Untersuchungsbericht, Modul 4
Nachtrag aus Philadelphia: Impfen unter Narkose als Kampagne
Das Kinderkrankenhaus von Philadelphia bietet seit 2023 an, Kindern eine Grippeimpfung zu geben, während sie für einen anderen Eingriff sediert oder narkotisiert sind. Das Krankenhaus nennt sein Programm „Close Your Eyes, We’ll Immunize“. Es will damit die Grippeimpfquote erhöhen. Die Berichte beschreiben ein Angebot mit Zustimmung der Eltern. Einen Beleg für Impfungen gegen den Willen der Sorgeberechtigten oder für mehr Komplikationen durch dieses Programm liefern sie nicht. Auch das australische Impfhandbuch sieht eine Impfung während eines Eingriffs unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen als möglich an. Es weist aber darauf hin, dass etwa Fieber oder Unwohlsein nach Impfung und Operation schwer auseinanderzuhalten sein können. Kinderkrankenhaus Philadelphia zur Initiative · Bericht zur elterlichen Zustimmung · Australisches Impfhandbuch
Das gehört als Nachtrag hierher, weil es eine Frage aus der Corona-Zeit wieder aufwirft. Was passiert mit der Aufklärung, wenn eine Einrichtung vor allem ihre Impfquote steigern will? Wann bekommen Eltern das Angebot? Können sie die Impfung in Ruhe und getrennt von der OP entscheiden? Wie werden ältere Kinder einbezogen? Und wie erfasst die Klinik Beschwerden nach dem Eingriff? „Augen zu, wir impfen“ hat es bis in die Öffentlichkeitsarbeit geschafft. „Nehmen Sie sich Zeit, lesen Sie das in Ruhe und sagen Sie auch gern Nein“ hätte ich als Motto lieber gesehen.
Wer von euch setzt sich jetzt vor die Kamera?
Für die Impfkampagne hat man bekannte Gesichter gefunden. Jetzt hätte ich gern die Gesichter derer gesehen, die den Familien erklären, warum sie nicht mehr ans Sterbebett durften. Wer hat die Besuchsverbote verlängert? Wer hat geprüft, ob Ausnahmen für Sterbende an der Tür überhaupt ankamen? Und wer erklärt den Leuten, die einen Impfschaden geltend machen, warum sie Jahre nach dem ersten Werbespot immer noch auf einen Bescheid warten?
Ich will die Vertragsklauseln sehen, nach denen die Öffentlichkeit für Hersteller einspringen kann. Ich will wissen, was die Kampagnen gekostet haben und wie viele Beschäftigte im Gesundheitswesen tatsächlich ein Tätigkeitsverbot bekamen. Und wenn wieder jemand mit „Wir haben damals nach bestem Wissen gehandelt“ vor die Kamera tritt, soll er das Wissen von damals gleich mitbringen. Akten auf den Tisch. Namen, Daten, Entscheidungen. Die Leute, die den Preis bezahlt haben, haben lange genug gewartet.
Wenn du nach all dem deine Gesundheit und dein Wohlbefinden immer noch blind diesem System überlässt, kann dir niemand die Entscheidung abnehmen, endlich selbst wieder hinzuschauen.
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